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EHS GoStartseite

Prüfmanagement

Prüffristen einhalten, ohne Kalender und Tabellen zu jonglieren

Leitern, Regale, Krane, ortsveränderliche Betriebsmittel, Feuerlöscher: In jedem Betrieb gibt es Dutzende prüfpflichtige Objekte mit unterschiedlichen Intervallen. EHS Go führt das Verzeichnis, überwacht die Termine und hält die Nachweise bereit.

Zwei Mitarbeiter mit Schutzhelm prüfen Stahlcoils in einer Lagerhalle

Aus der Praxis

Prüfungen in Halle und Lager

Hallenkrane, Lastaufnahmemittel, Regalanlagen, Leitern und ortsveränderliche Elektrogeräte haben jeweils eigene Fristen und eigene Prüfer. EHS Go führt alle Objekte eines Werks in einem Verzeichnis und meldet Fälligkeiten rechtzeitig an die Verantwortlichen – bevor ein Kran ohne gültige Prüfung läuft.

01Funktionen

Was das Modul leistet

Zentrales Prüfverzeichnis

Alle Objekte mit Standort, Bereich, Art und Inventarnummer – vom Brückenkran bis zur Anlegeleiter.

Intervalle und Benachrichtigungen

Prüffristen je Objekt oder Objektart hinterlegen. Die Zuständigen werden vor Fälligkeit informiert.

Status auf einen Blick

Geprüft, fällig oder überfällig: Der Zustand jedes Objekts ist sofort erkennbar – je Standort oder gesamt.

Nachweise am Objekt

Prüfberichte, Protokolle externer Prüfdienste und Fotos liegen direkt beim Arbeitsmittel.

Mängel werden zu Maßnahmen

Ein Befund wird mit wenigen Klicks zur Maßnahme im Maßnahmenmanagement – mit Termin und Zuständigkeit.

Mobil am Objekt

In der App öffnen Sie das Objekt per Inventarnummer oder QR-Code und dokumentieren die Prüfung vor Ort.

02Ablauf

So arbeiten Sie damit in EHS Go

  1. 01

    Objekte erfassen

    Arbeitsmittel und Anlagen anlegen oder aus vorhandenen Listen übernehmen.

  2. 02

    Intervalle festlegen

    Prüfart und Frist aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und Regelwerk ableiten.

  3. 03

    Prüfen und dokumentieren

    Ergebnis eintragen, Bericht anhängen, nächsten Termin automatisch berechnen lassen.

  4. 04

    Mängel nachverfolgen

    Befunde als Maßnahme zuweisen und bis zur Behebung im Blick behalten.

03Rechtsgrundlagen

Rechtlicher Rahmen

Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Prüfen dürfen nur zur Prüfung befähigte Personen; das Ergebnis ist aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (§ 14 BetrSichV). Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel konkretisiert die DGUV Vorschrift 3 die Prüfpflichten.

Maßgebliche Vorschriften

  • §§ 3, 14 BetrSichV
  • TRBS 1201
  • TRBS 1203
  • DGUV Vorschrift 3

Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

05Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wer legt die Prüffristen fest?

Der Arbeitgeber, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Orientierung bieten Herstellerangaben, Technische Regeln und DGUV-Informationen. In EHS Go hinterlegen Sie das Ergebnis als Intervall je Objekt oder Objektart.

Können externe Prüfdienste eingebunden werden?

Ja. Berichte externer Prüfdienste laden Sie als Dokument am Objekt hoch, Datum und Ergebnis der Prüfung werden im Verzeichnis eingetragen.

Eignet sich das Prüfmanagement auch für Anlagen mit besonderen Prüfpflichten?

Ja. Jedes prüfpflichtige Objekt lässt sich mit eigenem Intervall und eigenen Nachweisen führen – auch Anlagen, die von zugelassenen Überwachungsstellen geprüft werden.

Lässt sich ein vorhandenes Prüfverzeichnis übernehmen?

Ja. Excel-Listen mit Objekten und letzten Prüfterminen übernehmen wir bei der Einführung.

Sehen Sie EHS Go mit den Abläufen Ihres Werks.

In einer persönlichen Demo zeigen wir Ihnen die Plattform anhand Ihrer Werke, Hallen und Prozesse – und beantworten Ihre Fragen zu Einführung, Datenschutz und Kosten.