Matrix aus Personen und Themen
Auf einen Blick erkennbar: wer aktuell unterwiesen ist, wer bald fällig wird und wo eine Unterweisung abgelaufen ist.
Unterweisungen & Qualifikationen
Wer muss wozu unterwiesen werden, und wann läuft eine Qualifikation ab? EHS Go beantwortet beide Fragen für jede Person und jedes Thema und erinnert rechtzeitig, bevor eine Lücke entsteht.

Aus der Praxis
Drei Schichten, Zeitarbeitskräfte und neue Auszubildende: In der Produktion ist der Überblick über Unterweisungen schwer zu halten. Die Matrix in EHS Go zeigt Meistern und Schichtführern, wer vor der nächsten Schicht noch unterwiesen werden muss – und wessen Staplerberechtigung bald abläuft.
01Funktionen
Auf einen Blick erkennbar: wer aktuell unterwiesen ist, wer bald fällig wird und wo eine Unterweisung abgelaufen ist.
Hinterlegen Sie Wiederholungsintervalle – jährlich oder halbjährlich für Jugendliche. Verantwortliche werden vor Ablauf benachrichtigt.
Staplerschein, Ersthelfer-Ausbildung oder Elektrofachkraft: Befristete Qualifikationen werden genauso überwacht wie Unterweisungen.
Teilnahmen werden mit Datum, Inhalt und unterweisender Person dokumentiert und zentral abgelegt.
Die Betriebsanweisung ist Grundlage der Unterweisung. Bei einer neuen Fassung planen Sie die Nachunterweisung direkt mit.
Beschäftigte bestätigen Unterweisungen in der mobilen App. Wer kein Smartphone nutzt, wird von der unterweisenden Person eingetragen.
02Ablauf
Pflichtthemen je Bereich und Tätigkeit definieren – abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung.
Beschäftigte über Abteilung, Tätigkeit oder Standort den Themen zuweisen.
Unterweisung abhalten, Teilnahme erfassen, Nachweis ablegen.
Fälligkeiten im Blick behalten und Wiederholungen rechtzeitig einplanen.
03Rechtsgrundlagen
Arbeitgeber müssen Beschäftigte ausreichend und angemessen unterweisen – vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien (§ 12 ArbSchG). Die Unterweisung ist nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche sind mindestens halbjährlich zu unterweisen (§ 29 JArbSchG).
Maßgebliche Vorschriften
Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
04Zusammenspiel
05Fragen und Antworten
Mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich. Hinzu kommen Unterweisungen aus besonderem Anlass: bei Einstellung, Versetzung, neuen Arbeitsmitteln oder Stoffen und nach Unfällen.
Ja, in der mobilen App. Für Beschäftigte ohne Smartphone trägt die unterweisende Person die Teilnahme ein.
Ja. Für Besucher und externe Dienstleister ist die Sicherheitsunterweisung Teil der Anmeldung im Besuchermanagement.
EHS Go organisiert und dokumentiert Unterweisungen. Die Durchführung bleibt bei Ihnen – im Gespräch am Arbeitsplatz oder in einer Schulung. Entscheidend ist, dass die Inhalte verständlich und auf den Arbeitsplatz bezogen sind.

In einer persönlichen Demo zeigen wir Ihnen die Plattform anhand Ihrer Werke, Hallen und Prozesse – und beantworten Ihre Fragen zu Einführung, Datenschutz und Kosten.