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EHS GoStartseite

Unterweisungen & Qualifikationen

Unterweisungen planen, durchführen, belegen – ohne Papierlisten

Wer muss wozu unterwiesen werden, und wann läuft eine Qualifikation ab? EHS Go beantwortet beide Fragen für jede Person und jedes Thema und erinnert rechtzeitig, bevor eine Lücke entsteht.

Drei Beschäftigte mit Schutzhelmen und Arbeitskleidung im Gespräch in einer Stahlhalle

Aus der Praxis

Unterweisen im Schichtbetrieb

Drei Schichten, Zeitarbeitskräfte und neue Auszubildende: In der Produktion ist der Überblick über Unterweisungen schwer zu halten. Die Matrix in EHS Go zeigt Meistern und Schichtführern, wer vor der nächsten Schicht noch unterwiesen werden muss – und wessen Staplerberechtigung bald abläuft.

01Funktionen

Was das Modul leistet

Matrix aus Personen und Themen

Auf einen Blick erkennbar: wer aktuell unterwiesen ist, wer bald fällig wird und wo eine Unterweisung abgelaufen ist.

Intervalle und Erinnerungen

Hinterlegen Sie Wiederholungsintervalle – jährlich oder halbjährlich für Jugendliche. Verantwortliche werden vor Ablauf benachrichtigt.

Qualifikationen mit Gültigkeit

Staplerschein, Ersthelfer-Ausbildung oder Elektrofachkraft: Befristete Qualifikationen werden genauso überwacht wie Unterweisungen.

Digitale Nachweise

Teilnahmen werden mit Datum, Inhalt und unterweisender Person dokumentiert und zentral abgelegt.

Verknüpft mit Betriebsanweisungen

Die Betriebsanweisung ist Grundlage der Unterweisung. Bei einer neuen Fassung planen Sie die Nachunterweisung direkt mit.

Bestätigung in der App

Beschäftigte bestätigen Unterweisungen in der mobilen App. Wer kein Smartphone nutzt, wird von der unterweisenden Person eingetragen.

02Ablauf

So arbeiten Sie damit in EHS Go

  1. 01

    Themen festlegen

    Pflichtthemen je Bereich und Tätigkeit definieren – abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung.

  2. 02

    Personen zuordnen

    Beschäftigte über Abteilung, Tätigkeit oder Standort den Themen zuweisen.

  3. 03

    Durchführen und dokumentieren

    Unterweisung abhalten, Teilnahme erfassen, Nachweis ablegen.

  4. 04

    Fristen überwachen

    Fälligkeiten im Blick behalten und Wiederholungen rechtzeitig einplanen.

03Rechtsgrundlagen

Rechtlicher Rahmen

Arbeitgeber müssen Beschäftigte ausreichend und angemessen unterweisen – vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln oder Technologien (§ 12 ArbSchG). Die Unterweisung ist nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche sind mindestens halbjährlich zu unterweisen (§ 29 JArbSchG).

Maßgebliche Vorschriften

  • § 12 ArbSchG
  • § 4 DGUV Vorschrift 1
  • § 14 GefStoffV
  • § 12 BetrSichV
  • § 29 JArbSchG

Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

05Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen mindestens halbjährlich. Hinzu kommen Unterweisungen aus besonderem Anlass: bei Einstellung, Versetzung, neuen Arbeitsmitteln oder Stoffen und nach Unfällen.

Können Beschäftigte ihre Teilnahme selbst bestätigen?

Ja, in der mobilen App. Für Beschäftigte ohne Smartphone trägt die unterweisende Person die Teilnahme ein.

Lassen sich auch Besucher und Fremdfirmen unterweisen?

Ja. Für Besucher und externe Dienstleister ist die Sicherheitsunterweisung Teil der Anmeldung im Besuchermanagement.

Ersetzt EHS Go die persönliche Unterweisung?

EHS Go organisiert und dokumentiert Unterweisungen. Die Durchführung bleibt bei Ihnen – im Gespräch am Arbeitsplatz oder in einer Schulung. Entscheidend ist, dass die Inhalte verständlich und auf den Arbeitsplatz bezogen sind.

Sehen Sie EHS Go mit den Abläufen Ihres Werks.

In einer persönlichen Demo zeigen wir Ihnen die Plattform anhand Ihrer Werke, Hallen und Prozesse – und beantworten Ihre Fragen zu Einführung, Datenschutz und Kosten.