Gegliedert nach Bereichen und Tätigkeiten
Bilden Sie Standorte, Abteilungen, Arbeitsplätze und Tätigkeiten ab. Gleichartige Arbeitsplätze fassen Sie zusammen, statt sie mehrfach zu beurteilen.
Gefährdungsbeurteilung
EHS Go führt Sie strukturiert durch die Beurteilung jedes Arbeitsbereichs – von der Ermittlung der Gefährdungen über die Risikobewertung bis zur wirksamen Schutzmaßnahme. Das Ergebnis ist kein Aktenordner, sondern ein Datensatz, den Sie mit wenig Aufwand aktuell halten.

Aus der Praxis
In einem Werk mit Drehbänken, Pressen und Kranbahnen bringt jeder Arbeitsplatz eigene Gefährdungen mit. EHS Go gliedert die Beurteilung nach Halle, Maschine und Tätigkeit – vom Rüsten über den laufenden Betrieb bis zur Instandhaltung – und zeigt auf einen Blick, wo Schutzmaßnahmen noch offen sind.
01Funktionen
Bilden Sie Standorte, Abteilungen, Arbeitsplätze und Tätigkeiten ab. Gleichartige Arbeitsplätze fassen Sie zusammen, statt sie mehrfach zu beurteilen.
Leitfragen zu jeder Gefährdungsart, jeweils mit Verweis auf die maßgebliche Vorschrift – etwa die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadensschwere ergeben eine nachvollziehbare Einstufung – vor und nach der Umsetzung der Maßnahme.
Die KI schlägt typische Gefährdungen, Formulierungen für den Ist-Zustand und geeignete Maßnahmen vor. Übernommen wird nur, was Sie bestätigen.
In der mobilen App halten Sie den Ist-Zustand direkt am Arbeitsplatz fest – mit Bild, Text oder per Diktat.
Jede Fassung bleibt mit Datum und bearbeitender Person erhalten. Für Behörden und Audits exportieren Sie einzelne Bereiche oder einen ganzen Standort.
02Ablauf
Betrachtungseinheiten festlegen, Beteiligte benennen und vorhandene Unterlagen übernehmen.
Gefährdungsarten durchgehen, den Ist-Zustand beschreiben und das Risiko in der Matrix einstufen.
Schutzmaßnahmen in der Rangfolge des STOP-Prinzips bestimmen. Jede Maßnahme erhält eine verantwortliche Person und einen Termin.
Nach der Umsetzung die Wirkung bestätigen. Ändert sich etwas im Betrieb, aktualisieren Sie nur den betroffenen Teil.
03Rechtsgrundlagen
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss jeder Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen – ausdrücklich einschließlich psychischer Belastungen. § 6 verlangt, das Ergebnis, die festgelegten Maßnahmen und deren Überprüfung zu dokumentieren. Betriebssicherheits-, Gefahrstoff- und Arbeitsstättenverordnung konkretisieren diese Pflicht für ihre Bereiche.
Maßgebliche Vorschriften
Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
04Zusammenspiel
05Fragen und Antworten
Eine feste Frist nennt das Arbeitsschutzgesetz nicht. Anlass für eine Aktualisierung sind geänderte Abläufe, neue Arbeitsmittel oder Stoffe, Unfälle und Beinaheunfälle sowie Hinweise darauf, dass Maßnahmen nicht wirken. Viele Unternehmen prüfen ihre Beurteilungen zusätzlich in einem festen Turnus, zum Beispiel jährlich.
Ja. Bei der Einführung übernehmen wir vorhandene Beurteilungen aus Word, Excel oder anderen Systemen, sodass Sie nicht bei null beginnen.
Ja. Psychische Belastung gehört zu den Gefährdungsarten, die Sie in EHS Go beurteilen. Sie wird wie jede andere Gefährdung dokumentiert und mit Maßnahmen hinterlegt.
Das legen Sie über Rollen und Rechte fest – etwa Führungskräfte für ihren eigenen Bereich und die Fachkraft für Arbeitssicherheit für alle Standorte. Lesende Rollen sehen nur die freigegebene Fassung.

In einer persönlichen Demo zeigen wir Ihnen die Plattform anhand Ihrer Werke, Hallen und Prozesse – und beantworten Ihre Fragen zu Einführung, Datenschutz und Kosten.