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EHS GoStartseite

Besuchermanagement

Wissen, wer auf dem Gelände ist – und dass alle unterwiesen sind

Besucher, Lieferanten und Servicetechniker kennen die Gefahren in Ihrem Betrieb nicht. EHS Go registriert sie bei Ankunft, verknüpft die nötige Sicherheitsunterweisung und löscht die Daten automatisch, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.

Besucher mit gelbem Schutzhelm und Besucherweste in einer Werkshalle

Aus der Praxis

Fremdfirmen und Besucher im Werk

Servicetechniker, Monteure, Lieferanten und Auditoren: In Industriebetrieben sind täglich Externe auf dem Gelände. Am Tablet an der Pforte melden sie sich an, bestätigen die Sicherheitsregeln des Werks und erscheinen in der Anwesenheitsliste, bis sie sich wieder abmelden.

01Funktionen

Was das Modul leistet

Self-Check-in am Tablet

Die App läuft als Besucherterminal am Empfang. Gäste melden sich selbst an, die Begleitperson wird hinterlegt.

Erfassung durch den Empfang

Alternativ registriert das Empfangsteam Besucher und Externe mit wenigen Klicks in der Web-App.

Sicherheitsunterweisung bei Ankunft

Erforderliche Unterweisungen und Zugangsberechtigungen werden mit dem Besuch verknüpft und bestätigt.

Übersicht der Anwesenden

Die Liste zeigt jederzeit, wer angemeldet und noch nicht abgemeldet ist.

Abmeldung per Klick oder automatisch

Besuche lassen sich manuell beenden oder nach einem festgelegten Zeitraum automatisch schließen.

Automatische Löschung

Besucherdaten werden nach einer einstellbaren Frist gelöscht – im Sinne von Datenminimierung und Speicherbegrenzung.

02Ablauf

So arbeiten Sie damit in EHS Go

  1. 01

    Ankommen

    Anmeldung am Tablet oder durch den Empfang, mit Ansprechperson im Haus.

  2. 02

    Unterweisen

    Sicherheitshinweise anzeigen und die Kenntnisnahme bestätigen lassen.

  3. 03

    Anwesend sein

    Der Besuch erscheint in der Übersicht der aktuell anwesenden Personen.

  4. 04

    Abmelden und löschen

    Abmeldung beim Gehen oder automatisch; Löschung nach Ablauf der Frist.

03Rechtsgrundlagen

Rechtlicher Rahmen

Arbeitgeber müssen sich vergewissern, dass Beschäftigte anderer Arbeitgeber, die in ihrem Betrieb tätig werden, angemessene Anweisungen zu den Gefahren erhalten haben (§ 8 Abs. 2 ArbSchG). Arbeiten mehrere Unternehmen an einem Ort, ist die Zusammenarbeit abzustimmen (§ 8 Abs. 1 ArbSchG, § 6 DGUV Vorschrift 1). Für die Besucherdaten gelten die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung (Art. 5 DSGVO).

Maßgebliche Vorschriften

  • § 8 ArbSchG
  • §§ 5, 6 DGUV Vorschrift 1
  • Art. 5 DSGVO

Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

05Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Wie lange werden Besucherdaten gespeichert?

So lange, wie Sie es festlegen. Nach Ablauf der Frist löscht EHS Go die Daten automatisch.

Brauchen wir zusätzliche Hardware?

Nein. Für den Self-Check-in genügt ein handelsübliches iOS- oder Android-Tablet mit der App. Ohne Terminal erfasst der Empfang Besucher in der Web-App.

Eignet sich das Besuchermanagement auch für Fremdfirmen?

Ja. Externe Dienstleister werden wie Besucher erfasst und mit den für sie nötigen Unterweisungen verknüpft. Die Abstimmung der Arbeiten selbst organisieren Sie über Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenmanagement.

Ist das Besuchermanagement DSGVO-konform?

Die Daten liegen in Deutschland, der Zugriff ist über Rollen geregelt und die automatische Löschung setzt die Speicherbegrenzung um. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag erhalten Sie von uns.

Sehen Sie EHS Go mit den Abläufen Ihres Werks.

In einer persönlichen Demo zeigen wir Ihnen die Plattform anhand Ihrer Werke, Hallen und Prozesse – und beantworten Ihre Fragen zu Einführung, Datenschutz und Kosten.