Zum Inhalt springen
EHS GoStartseite

Maßnahmenmanagement

Jede Maßnahme hat einen Namen und ein Datum

Feststellungen entstehen überall – bei der Begehung, in der Gefährdungsbeurteilung, bei der Prüfung, in der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses. EHS Go führt sie in einer einzigen Liste zusammen und sorgt dafür, dass keine liegen bleibt.

Drei Ingenieure besprechen sich an Montagegestellen in einer hellen Montagehalle

Aus der Praxis

Maßnahmen werksübergreifend steuern

Mit mehreren Werken laufen Maßnahmen aus Begehungen, Audits und Prüfungen schnell auseinander. In EHS Go sieht die zentrale Arbeitssicherheit alle offenen Punkte je Werk, Werkleitungen sehen ihre eigenen – und überfällige Maßnahmen fallen sofort auf.

01Funktionen

Was das Modul leistet

Eine Liste für alle Quellen

Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung, Begehung, Prüfung und ASA-Protokoll – jeweils mit Verweis auf ihren Ursprung.

Eindeutige Zuständigkeit

Jede Maßnahme hat eine verantwortliche Person und einen Termin. Zuständige sehen ihre Aufgaben in der Web-App und in der App.

Erinnerung vor Fristablauf

Automatische Benachrichtigungen, bevor eine Maßnahme überfällig wird.

Priorisieren und filtern

Nach Risiko, Standort, Bereich oder Person filtern und das Dringende zuerst erledigen.

Umsetzung belegen

Kommentar, Foto oder Dokument direkt an der Maßnahme; Datum und bearbeitende Person werden festgehalten.

Kennzahlen für die Leitung

Offene, überfällige und erledigte Maßnahmen je Standort im Dashboard – und als Export für Berichte.

02Ablauf

So arbeiten Sie damit in EHS Go

  1. 01

    Erfassen

    Automatisch aus den Modulen oder manuell, etwa nach einem Hinweis aus der Belegschaft.

  2. 02

    Zuweisen

    Verantwortliche Person, Frist und Priorität festlegen.

  3. 03

    Umsetzen

    Erledigung mit Nachweis dokumentieren – Foto, Dokument oder Kommentar.

  4. 04

    Wirksamkeit bestätigen

    Prüfen, ob die Maßnahme das Risiko tatsächlich senkt, und das Ergebnis festhalten.

03Rechtsgrundlagen

Rechtlicher Rahmen

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, ihre Wirksamkeit zu überprüfen und sie bei Bedarf anzupassen (§ 3 Abs. 1 ArbSchG). Dabei gilt eine Rangfolge: Gefahren an der Quelle bekämpfen, technische Maßnahmen vor organisatorischen und individuellen (§ 4 ArbSchG). ISO 45001 beschreibt dasselbe Prinzip als Korrekturmaßnahme und fortlaufende Verbesserung.

Maßgebliche Vorschriften

  • § 3 ArbSchG
  • § 4 ArbSchG
  • ISO 45001, Abschnitt 10

Die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

05Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen

Woher kommen die Maßnahmen?

Aus allen Modulen: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Prüfungen und ASA-Sitzungen. Zusätzlich lassen sich Maßnahmen manuell anlegen, zum Beispiel nach einem Hinweis von Beschäftigten.

Werden Verantwortliche automatisch erinnert?

Ja, rechtzeitig vor Ablauf der Frist. Überfällige Maßnahmen sind im Dashboard hervorgehoben.

Wie wird die Umsetzung nachgewiesen?

Mit Kommentar, Foto oder Dokument direkt an der Maßnahme. Erledigungsdatum und bearbeitende Person werden automatisch festgehalten.

Lässt sich die Maßnahmenliste exportieren?

Ja, gefiltert als PDF oder Excel – zum Beispiel für die ASA-Sitzung oder den Bericht an die Geschäftsführung.

Sehen Sie EHS Go mit den Abläufen Ihres Werks.

In einer persönlichen Demo zeigen wir Ihnen die Plattform anhand Ihrer Werke, Hallen und Prozesse – und beantworten Ihre Fragen zu Einführung, Datenschutz und Kosten.